Ab dem 01.01.2026 entfällt die bisherige Unterscheidung der Abrechnung für IGeL- und Privatleistungen. Wir wenden einheitlich den in der GOÄ für Kapitel M definierten Schwellenwert von 1,15 GOÄ für alle Patienten an.
Gerne möchten wir Sie darüber informieren, dass wir unsere Probenversandtüten überarbeitet haben, um diese umweltfreundlicher zu gestalten und einer schnelleren Bearbeitung zuzuführen.