Haben Sie während Ihres Krankenhausaufenthaltes eine Wahlleistungsvereinbarung unterschrieben?
Bitte prüfen Sie, ob Sie während Ihres Krankenhausaufenthaltes eine Wahlleistungsvereinbarung für ein 1-Bett/2-Bett-Zimmer und/oder für eine Chefarztbehandlung unterschrieben haben und ob Sie eine private Zusatzversicherung besitzen? Falls ja, reichen Sie bitte die Rechnung bei Ihrer privaten Zusatzversicherung zur Rückerstattung ein und begleichen den Rechnungsbetrag. Falls nein: wenden Sie sich bitte mit dem Anliegen an die Arztpraxis bzw. an das Krankenhaus, in welchem Sie in Behandlung waren. Diese wird den Fall prüfen und uns ggf. einen korrigierten Überweisungs- bzw. Auftragsschein zukommen lassen. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Ihren Fall erst nach Erhalt der korrigierten Abrechnungsinformationen bearbeiten können. Im Anschluss werden wir Sie schriftlich über die korrigierte Rechnung in Kenntnis setzen.
Haben Sie während Ihrer ärztlichen Behandlung eine IGeL-Leistung in Anspruch genommen?
Eventuell fehlen uns genaue Angaben zu Ihrem Versichertenstatus. Bitte setzen Sie sich mit der Arztpraxis in Verbindung, in welcher Sie behandelt wurden. Diese soll uns den Nachweis Ihres Versicherungsstatus mit Angabe Ihres Namens, Ihres Geburtsdatums und Ihrer Befundnummer per Fax an die 0721 85 000 260 senden. Bei näheren Fragen hierzu wenden Sie sich bitte unter Angabe Ihrer Rechnungsnummer per Mail an: rechnung@laborvolkmann.de.
Trifft keiner der oben genannten Fälle zu?
Eventuell fehlen uns genaue Angaben zu Ihrem Versichertenstatus. Bitte setzen Sie sich mit der Arztpraxis oder dem Krankenhaus in Verbindung, in welcher Sie behandelt wurden. Diese soll uns den Nachweis Ihres Versicherungsstatus mit Angabe Ihres Namens, Ihres Geburtsdatums und Ihrer Befundnummer per Fax an die 0721 85 000 260 senden. Bei näheren Fragen hierzu wenden Sie sich bitte unter Angabe Ihrer Rechnungsnummer per Mail an: rechnung@laborvolkmann.de.