Der NIPT ist eine zusätzliche Untersuchung, die bei Schwangeren mit erhöhtem Risiko sowie zur Abklärung von Auffälligkeiten im Rahmen der Schwangerschaftsvorsoge angewendet werden kann. Da die Analyse aus mütterlichem venösem Blut erfolgt, entfallen die bis dato notwendige Amniozentese oder Chorionzottenbiopsie, die jeweils mit einem Abortrisiko von bis zu 0,5 % verbunden sind. Anhand folgender Charakteristika kann die Indikation zum NIPT von ärztlicher Seite ab der 10. Schwangerschaftswoche gestellt werden:
Da es sich beim NIPT um eine genetische Untersuchung handelt, sind insbesondere die Regelungen des Gendiagnostikgesetzes zu beachten (GenDG) – es gelten der Arztvorbehalt sowie die ärztliche Aufklärungs- und Beratungspflicht gemäß GenDG. Nach Abschluss des Beratungsgesprächs ist eine schriftliche Einwilligung der Schwangeren zum NIPT notwendig. Die deutsche Gesellschaft für Ultraschall in der Medizin (DEGUM) hat im Februar 2020 die „10 goldenen Regeln zur Durchführung eines NIPT“ veröffentlicht, in denen die wichtigsten Fakten zum NIPT zusammengefasst sind. Alle zur Einreichung des Untersuchungsauftrags benötigten Unterlagen stellen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mithilfe von mütterlichem venösem Blut wird beim NIPT frei zirkulierende fetale DNA (cffDNA, cell-free fetal DNA) analysiert, die unter physiologischen Bedingungen im Verlauf der Schwangerschaft in den mütterlichen Blutkreislauf gelangt. Folgende Schritte sind zu beachten:
Die Extraktion der cffDNA aus dem Blutplasma wird in unseren Laboren durchgeführt. Mithilfe des CE-zertifizierten Testverfahrens „VeriSeq NIPT Solution v2“ der Firma Illumina erfolgt anschließend die Analyse der cffDNA durch Next Generation Sequenzierung (NGS). Nach 2 bis 7 Werktagen ab Eingang der Probe im Labor liegt das Ergebnis der Analyse vor und wird Ihnen in die Praxis übermittelt. In seltenen Fällen ist keine valide Ergebnisermittlung möglich (sogenanntes „No-Call-Ergebnis“). Ursächlich dafür kann eine unzureichende Konzentration von cffDNA sein, die besonders am Ende des ersten und zu Beginn des zweiten Trimenons auftreten kann. Eine mögliche Wiederholung des NIPT sollte zu einem späteren Zeitpunkt der Schwangerschaft erfolgen. Da der NIPT ein Screening-Tool ist, sollten positive Testergebnisse immer durch invasive Methoden wie Amniozentese oder Chorionzottenbiopsie bestätigt werden.
Falsch-positive oder falsch-negative Ergebnisse können u. a. durch genetische Mosaike, Tumorerkrankungen der Mutter sowie durch nicht validierte Chromosomenaberrationen verursacht werden, sind aber sehr selten: Das Testverfahren „VeriSeq NIPT Solution v2“ zeichnet sich durch eine hohe Sensitivität („richtig-positiv“) und Spezifität („richtig-negativ“) aus. Neben diese Kriterien werden noch die beiden prädiktiven Werte PPV (positiv prädiktiver Wert) und NPV (negativ prädiktiver Wert) zur Bestimmung der Testgüte herangezogen. Hierbei ist jedoch insbesondere der PPV von Interesse, also der Anteil der positiv getesteten Ungeborenen, bei denen tatsächlich eine Trisomie vorliegt. Der PPV ist stark von der Prävalenz der Erkrankung in der untersuchten Population abhängig. Da das Risiko für fetale Trisomien mit zunehmendem Alter der werdenden Mutter stark ansteigt, ist der PPV eines Tests in den verschiedenen Altersstufen der Schwangeren unterschiedlich. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Blogbeitrag zum Thema NIPT.
In unserem LaborAktuell zum NIPT finden Sie alle Informationen in kompakter Form sowie Hinweise zur Abrechnung des NIPT. Unser Patientenflyer informiert werdende Eltern über alle wichtigen Aspekte des NIPT. Sprechen Sie uns bei Fragen gerne an!


