Ab dem 01.01.2026 entfällt die bisherige Unterscheidung der Abrechnung für IGeL- und Privatleistungen. Wir wenden einheitlich den in der GOÄ für Kapitel M definierten Schwellenwert von 1,15 GOÄ für alle Patienten an.
An der Art der Anforderung und am Ablauf der Beauftragung ändert sich für Sie nichts.
Dies gilt auch für Einsender, die über ELAB anfordern: Die aktualisierten IGeL-Formulare werden automatisch in der ELAB-Auftragsmaske angezeigt und das Feld zur IGeL-Kennzeichnung steht weiterhin wie gewohnt zur Verfügung. Ab Januar 2026 werden sowohl in der Kostenübersicht als auch in den Kostenübernahmeerklärungen, die am Ende eines ELAB-Auftrags zur Unterschrift des Patienten angezeigt werden, die Preise mit dem Faktor 1,15 dargestellt. Die aktuell im Umlauf befindlichen IGeL-Auftragsscheine mit Preisen auf Basis des Faktors 1,0 können selbstverständlich für Leistungen bis einschließlich 31.12.2025 verwendet werden. Bitte verwerfen Sie diese Formulare zum Jahresende.
Falls Sie IGEL-Auftragsscheine nutzen, bestellen Sie die ab Januar 2026 gültigen Formulare bitte über versand@laborvolkmann.de.
Die jeweils gültigen Formulare stehen zusätzlich hier zum Download bereit.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Ihre Ansprechpersonen:
Innendienst
Tel: 0721 85000-405
Fax: 0721 85000-406