Bitte prüfen Sie, ob eine der folgenden Situationen auf Sie zutrifft:
Hatten Sie zum Zeitpunkt des Abstrichs Symptome? Falls ja, wird der SARS-CoV-2-Abstrich, vergleichbar mit einem Influenza-Nachweis, mit den gesetzlichen bzw. privaten Versicherungen abgerechnet.
Wenn Sie privat versichert sind, bitten wir Sie, die Rechnung bei Ihrer privaten Versicherung zur Rückerstattung einzureichen und bitten Sie höflich, den Rechnungsbetrag zu begleichen.
Wenn Sie gesetzlich versichert sind, setzen Sie sich bitte mit der Arztpraxis/der Teststation in Verbindung, bei welcher Ihr Abstrich durchgeführt wurde. Diese soll uns einen Muster10C Schein mit Angabe Ihres Namens, Ihres Geburtsdatums, der Befundnummer, Ihren Versichertendaten und der Angabe "Diagnostische Abklärung" zusenden.
Haben Sie eine Meldung von der Corona-Warn-App erhalten? Siehe Punkt Corona Warn-APP.
Sind Sie Reiserrückkehrer oder wurden Sie vom Gesundheitsamt beauftragt, sich auf SARS-CoV-2 testen zu lassen - Siehe Punkt Reiserrückkehrer/Gesundheitsamt.