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Namentliche Meldepflicht (d. h. Name und Herkunft des Patienten) an das zuständige Gesundheitsamt ist, sofern der direkte (......................) oder der indirekte (Antikörper) Nachweis auf eine akute Infektion hinweist, gesetzlich vorgeschrieben. Die Meldung ist unabhängig von anderen Untersuchungen. ..... Kann mit Geldbuße bis zu 25.000 € geahndet werden. |
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© MVZ Labor PD Dr. Volkmann und Kollegen GbR, Karlsruhe |